Informationen zum Energieausweis

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) vom 01.05.2014.

Warum gibt es den Energieausweis / Energiepass?

Der Energieausweis enthält Daten über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Kauf- und Mietinteressenten können damit Daten mit typischen anderen Gebäuden vergleichen und sich ein Bild über zu erwartende Energiekosten machen, bevor sie kaufen oder kaufen.

Weil die laufenden Energiekosten ein wichtiger Budgetposten in der Haushaltskasse sind, bieten der Energieausweis und die Vergleichsmöglichkeiten den Kauf- und Mietinteressentern einen großen Nutzen.

Warum Immobilieneigentümer einen Energieausweis besitzen müssen.

Die EnEV 2014 schreibt Eigentümern und Vermietern von Bestandsimmobilien folgendes vor:

Der Energieausweis muss spätestens bei der Besichtigung potenziellen Kauf- und Mietinteressenten vorgelegt werden( §16 Abs. 2 der EnEV 2014). Unverzüglich nach Abschluss des Kaufvertrags muss der Verkäufer dem Käufer den Energieausweis übergeben (§16 Abs. 2 der EnEV 2014).

Bei Neubauten ist der Verkäufer nach Fertigstellung des Neubaus zur Übergabe des Energieausweises verpflichtet.

Verstöße gegen diese Vorschriften  stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können in allen 3 vorgenannten Fällen jeweils mit Bußgeldern bis zu 15.000 Euro bestraft!

Wo bekomme ich einen Energieausweis her?

An das Recht Energieausweise ausstellen zu dürfen, sind Bedingungen geknüpft.

Qualifizierte Aussteller müssen nach den Vorschriften der Energieeinsparverordnung die dafür nötige Qualifikation besitzen. Als Qualifikationsmerkmale gelten eine baunahe Ausbildung sowie eine erfolgreich abgeschlossene Fortbildung im Bereich des energiesparenden Bauens.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, den Bedarfs- oder den Verbauchsorientierten. Lassen Sie sich dazu von einem qualifizierten Aussteller beraten. Die Ausstellung eines Energieausweises ist kostenpflichtig. Die Laufzeit beträgt 10 Jahre. Ab Wirksamkeit der EnEV2014 wird die Ausstellung behördlich registriert.

Für weitere Fragen zum Thema „Energieausweis“ und dessen Besorgung, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Der Energieausweis